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   OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03   

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OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03 (https://dejure.org/2004,4895)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.2004 - 11 LC 333/03 (https://dejure.org/2004,4895)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 2004 - 11 LC 333/03 (https://dejure.org/2004,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungsentgelt für die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft erfordert Gebührensatzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 VwGO; § 291 BGB; § 812 Abs. 1 BGB
    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Rückgängigmachung von Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auch im öffentlichen Recht; Pfändung von Rentenansprüchen gegenüber der ...

  • Judicialis

    BGB § 812; ; NGO § 2 I 2; ; NGO § 22 I; ; NKAG § 2 I 1; ; NKAG § 5 I; ; VwGO § 91; ; VwVfG § 57; ; ZPO § 533 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung; Benutzungsgebühren; Bereicherung; Einrichtung, öffentliche; Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher; Nutzungsentschädigung; Obdachlos; Obdachlosenunterkunft; Satzungsvorbehalt; Schriftform; Schuldverhältnis, verwaltungsrechtliches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; Rückgängigmachung von Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auch im öffentlichen Recht; Pfändung von Rentenansprüchen gegenüber der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 777
  • DVBl 2004, 1500 (Ls.)
  • DÖV 2004, 963
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1991 - 13 L 7698/91

    Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Vielmehr kann es sich auch um angemietete Objekte handeln (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.9.1991 - 13 L 7698/91 -, zit. n. juris).

    Der gesetzlich vorgeschriebene Satzungsvorbehalt kann aber nicht durch den Rückgriff auf die Bereicherungsvorschriften der §§ 812 ff. BGB (analog) unterlaufen werden (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.1996, NVwZ-RR 1997, 123; Riedl, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB analog als neuer Auffangtatbestand im Gebührenrecht?, BayVBl. 1993, 522; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, 1999, Rdnr. 89; Kanther, a.a.O., NVwZ 2002, 828; in der Tendenz auch bereits OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.9.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95

    Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Der gesetzlich vorgeschriebene Satzungsvorbehalt kann aber nicht durch den Rückgriff auf die Bereicherungsvorschriften der §§ 812 ff. BGB (analog) unterlaufen werden (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.1996, NVwZ-RR 1997, 123; Riedl, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB analog als neuer Auffangtatbestand im Gebührenrecht?, BayVBl. 1993, 522; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, 1999, Rdnr. 89; Kanther, a.a.O., NVwZ 2002, 828; in der Tendenz auch bereits OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.9.1991, a.a.O.).

    Denn auch diese Anspruchsgrundlagen würden die gesetzlichen Grundlagen des Kommunalabgabenrechts als abschließende Spezialregelungen unterlaufen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.1.1996, a.a.O.; Riedl, BayVBl. 1993, 522, 524; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, a.a.O., Rdnr. 89).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1994 - 1 S 1027/93

    Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    In Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Lüneburg, Urt. v. 13.6.1985, DÖV 1986, 341; Bay.VGH, Urt. v. 25.11.1992, KStZ 1993, 32; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.1994, NVwZ-RR 1994, 325) und Literatur (vgl. Bernstorff, in: Thieme, NGO, Komm., 3. Aufl. 1997, § 22 Rdnr, 3; Wefelmeier, in: Blum u.a., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, NGO, Komm., § 22 Rdnr. 36; Ruder, Polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, 1999, Rdnr. 89) ist allgemein anerkannt, dass gemeindliche Obdachlosenunterkünfte öffentliche Einrichtungen im Sinne des Kommunalrechts und des Kommunalabgabenrechts sind (vgl. für Niedersachsen §§ 22 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 2 NGO und § 5 Abs. 1 NKAG).

    Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob diese Wohnung von der Beklagten dauerhaft angemietet worden ist, zumal ordnungsrechtliche Obdachloseneinweisungen als sog. Notstandsmaßnahmen keine Dauerlösung sein können und dürfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.1994, a.a.O.; Denninger, in: Lisken/Denninger, a.a.O., E 114; Ruder, NVwZ 2001, 1223, 1227 ff.).

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der seit Langem anerkannt ist und dessen Anspruchsvoraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen, dient dazu, Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auch im öffentlichen Recht rückgängig zu machen (vgl. BVerwG, Urt: v. 30.11.1995, BVerwGE 100, 56 = DVBl 1996, 986; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Bd. 2, 6. Aufl., S. 238 ff.).
  • VG Darmstadt, 01.11.2001 - 3 G 2365/01

    Beendigung der Nutzung der Wohnung durch Obdachlose und hoheitliche Umsetzung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Dadurch ist ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis entstanden, so dass es an einer -für die Unterbringung von Obdachlosen ebenfalls zulässigen (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 1.11.2001 - 3 G 2365/01 (4) -, LS in DVBl. 2002, 494 Nr. 30; Kanther, Obdachlosenmiete? - Rechtsfragen zur Nutzungsentschädigung bei der Einweisung von Obdachlosen, NVwZ 2002, 828, 830 ff. ) - Nutzungsvereinbarung fehlt.
  • OLG Hamm, 06.11.1990 - 29 W 128/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Die unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne der §§ 1 und 11 Nds. SOG (bis zum 18.12.2003 NGefAG) dar (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.3.1991, Nds.Rpfl. 1991, 159 = NVwZ 1992, 502; Ruder, Die polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen, NVwZ 2001, 1223; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl., Rdnr. 99 u. 268; Rachor, in: Lisken/ Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., F 735).
  • OVG Saarland, 07.11.1994 - 1 R 43/93

    Jagdsteuer; Nettopachtzins; Mehrwertsteuer; Eigenjagd; Juristische Person des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LC 333/03
    Den gleichen Bedenken begegnet der Beschluss des Hess. VGH vom 3. August 1994 (NVwZ-RR 1995, 226), der ohne nähere Begründung angenommen hat, dass selbst dann, wenn eine entsprechende Gebührenordnung nicht vorliege, jedenfalls zwischen dem Obdachlosen und der Gemeinde "ein besonderes Nutzungsverhältnis" begründet werde, aus dem ein Anspruch auf eine angemessene Nutzungsentschädigung folge.
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09

    Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine drohende (unfreiwillige) Obdachlosigkeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstellt (vgl. etwa Senatsurt. v. 25.3.2004 - 11 LC 333/03 -, NVwZ-RR 2004, 777 = DÖV 2004, 963; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl., S. 177 Rn. 84).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 PA 118/06

    Befugnis einer Behörde zur Beisetzung einer Urne vor Ablauf der Monatsfrist des §

    2004, 221 = NVwZ-RR 2004, 777, sowie für Kostenersatz nach Brandeinsätzen das Urt. v. 28.10.1998 - 13 L 4468/96 -, Nds. VBl.
  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 4 BV 11.785

    Heranziehung zu verbrauchsabhängigen Gebühren für die Inanspruchnahme einer

    Dürfte die Beklagte, nachdem sich die Satzungsbestimmung zur Erhebung von Verbrauchsgebühren als nichtig erwiesen hat (s.o., 1.), wegen ihrer Aufwendungen für die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnung Kostenersatz unter Berufung auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch oder analog den zivilrechtlichen Bereicherungsvorschriften fordern, so läge hierin eine unzulässige Umgehung des in Art. 2 KAG zwingend vorgeschriebenen Satzungsvorbehalts (vgl. NdsOVG vom 25.3.2004 NVwZ-RR 2004, 777/779 m.w.N.; VGH BW vom 9.1.1996 NVwZ-RR 1997, 123/124; Kanther, NVwZ 2002, 828/830).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2020 - 1 S 2151/19

    Rechtmäßige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft mit entsprechender

    Denn das gänzliche Fehlen einer Satzung, die eine Regelung über eine Benutzungsgebühr enthält, führt dazu, dass die Gemeinde wegen des Satzungsvorbehalts in § 2 Abs. 1 KAG von dem eingewiesenen Obdachlosen keine Benutzungsgebühr durch Bescheid fordern kann, dass gleichwohl ergangene Gebührenbescheide jedenfalls rechtswidrig und vorbehaltlich ihrer Bestandskraft daher anfechtbar sind und dass die Gemeinde ein Benutzungsentgelt auch nicht in analoger Anwendung des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB oder auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verlangen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.1996 - 2 S 2757/95 - juris Rn. 22 ff.; ebenso NdsOVG, Urt. v. 25.03.2004 - 11 LC 333/03 - NVwZ-RR 2004, 777, m.w.N.; a.A. zu § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in analoger Anwendung: BayVGH, Urt. v. 14.08.1990 - 21 B 90.00335 - NVwZ-RR 1991, 196).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 10066/05

    Versorgungsabschlag in Rechtsanwaltsversorgung nur bei entsprechendem

    Zum anderen hängt dies damit zusammen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes die den Versorgungsabschlag legitimierenden rechtlichen Maßstäbe nicht umfassend zur Verfügung stellen, sondern sie ihrerseits einem Satzungsvorbehalt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 25. März 2004 - 11 LC 333/03 - NVwZ-RR 2004, 777 bis 779; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 1 L 356/03 -) unterwerfen.
  • VG Neustadt, 05.12.2019 - 5 K 1053/19

    Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage auf Erlass eines

    Eine gemeindeeigene Obdachlosenunterkunft stellt eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde i.S.d. § 14 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung - GemO - dar (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. März 2004 - 11 LC 333/03 -, Rn. 34, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 S 1975/17 -, Rn. 6, juris; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 15. Januar 2010 - 23 K 4643/08 -, Rn. 26, juris).
  • SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 161/05
    Im Übrigen wiederholt sie das Vorbringen aus dem Verwaltungsverfahren und verweist hierzu auf die Entschei-dung des OVG Lüneburg vom 25. März 2004 -11 LC 333/03 -.
  • VG Regensburg, 09.08.2021 - RO 4 K 20.3237

    Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Nutzungsentgelten für eine zugewiesene

    a) Das entscheidende Gericht teilt nicht die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass es sich selbst bei einer einmaligen Zuweisung von Räumen als Obdachlosenunterkunft bei dieser um eine öffentliche Einrichtung handelt, für die das Entgelt ausschließlich auf der Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben werden könnte, so dass im Kommunalabgabenrecht eine abschließende Sonderregelung zu sehen wäre, welche den Rückgriff auf die bereicherungsrechtlichen Vorschriften ausschlösse (so aber OVG Lüneburg, U.v. 25.3.2004 - 11 LC 333/03, juris, Rn. 38).
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